SyDen e.V.
SyDen e.V.
Satzung SyDen
Satzung SyDen Stand April 2016.pdf
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Satzung

(geänderte Fassung vom 30.04.2016)  

 

 

§ 1 Name/Sitz

Der Name des Vereins ist:

SyDen

Verein für systemisches Denken und Handeln

                        

Der Verein ist in das Vereinsregister eingetragen und trägt den Namen

„SyDen e.V. Verein für systemisches Denken und Handeln“.

Der Sitz des Vereins ist in Hamburg. Er hat die Möglichkeit regionale Kontaktstellen einzurichten, um bundesweit tätig werden zu können.

 

 

 

§ 2 Zweck

Zweck des Vereins ist die Förderung der Bildung.

 

Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch folgende Aspekte:

 

Zielsetzung von „SyDen e. V.“ ist es, das psychologische Konzept der systemisch orientierten Theorie über menschliche Entwicklung und deren Kooperation sozialen Systemen in die vorhandenen Praxisfelder menschlichen Handelns zu transferieren. „SyDen e. V.“ fördert dazu das systemische Denken und Handeln in der Begegnung mit Menschen aus unterschiedlichen professionellen Kontextbedingungen.

 

Zu diesem Zweck, und um eine effektive Anbindung an die Praxis zu gewährleisten, kooperiert der Verein mit dem „Psychologischen Privatinstitut für systemische Beratung“ und anderen Instituten im nordeuropäischen Raum, die die gleichen oder ähnliche Ziele verfolgen. Er behält in dieser Kooperation aber prinzipiell seine Unabhängigkeit.

 

Der Verein fördert die Weiterbildung seiner Mitglieder und bemüht sich um die Weiterentwicklung theoretischer und praktischer Konzepte in der sozialen Arbeit. Hierzu setzt er folgende Schwerpunkte:

 

Weiterentwicklung der systemischen Theorie.

Entwicklung systemischer Praxiskonzepte.

Förderung der Auseinandersetzung über geeignete Qualitätsstandards für dieses Arbeiten. Durchführung von themenzentrierten Diskussionsforen für die Mitglieder.

Durchführung von geeigneten und förderlichen Fortbildungen.

Veröffentlichung entwicklungsfördernder Texte in einer Vereinszeitschrift.

Veröffentlichungen der Konzepte und Erfahrungen in geeigneten Fachzeitschriften und geeigneter Fachliteratur.

 

 

Gemeinnützigkeit

Der „SyDen e.V. Verein für systemisches Denken und Handeln“ mit Sitz in Hamburg verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 

 

 

§ 3 Mitglieder

Es wird grundsätzlich zwischen ordentlichen Mitgliedern und fördernden Mitgliedern unterschieden.

 

Ordentliche Mitglieder können nur natürliche Personen werden, die eine systemisch orientierte Langzeitfortbildung absolviert haben.

 

Die Mitgliedschaft muss schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über den Antrag. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Im Falle der Ablehnung des Antrages durch den Vorstand, kann die Antrag

 steller_in einen Antrag an die nächste Mitgliederversammlung stellen. Dieser Antrag wird mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden.  

 

Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Sie sind auf der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.

 

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluß oder Tod des Mitgliedes und durch die Auflösung des Vereins.

Der Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung des Mitgliedes an den Vorstand. Sie muss mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

 

Der Ausschluss kann bei Zuwiderhandlung gegen die in der Satzung festgeschriebenen  Ziele des Vereins erfolgen. Er wird mit einfacher Mehrheit des Vorstandes entschieden. 

Der Ausschuss wird mit der Beschlussfassung des Vorstandes wirksam. Er wird dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Die Streichung der Mitgliedschaft erfolgt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Jahresbeitrag im Verzug ist.

 

 

 

§ 3.1 Ehrenmitgliedschaft

Natürliche Personen, die kein ordentliches Vereinsmitglied des SyDen e.V. sind, können durch einfachen Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder einer Mitglieder-versammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Jedes ordentliche  Vereinsmitglied hat das Recht, Ehrenmitglieder vorzuschlagen. Die Verfahrensweise hierzu regelt die Geschäftsordnung.

 

 

§ 4 Beitrag

Der Beitrag wird jährlich in der letzten Vorstandssitzung des laufenden Kalenderjahres für das darauf folgende Kalenderjahr mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder festgelegt.

Sollte dies nicht geschehen, verlängert sich die Beitragsfestsetzung für ein weiteres Jahr.

Es wird grundsätzlich zwischen den folgenden Beiträgen unterschieden:

 

Ordentliche Mitglieder:

         1. Einzelpersonen

 

         2. Alleinerziehende und Paare, die mit Kindern zusammen leben.

 

Für Fördermitglieder:

          1. Einzelpersonen

 

          2. Juristische Personen                         

 

 Ermäßigung:

            Studenten, Auszubildende, Rentner und arbeitslose Menschen bekommen eine

            Ermäßigung um 50 % des für ordentliche Mitglieder geltenden Beitrages.

 

Für das Eintrittsjahr ist ein voller Jahresbeitrag zu entrichten.

 

 

§ 5 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung wird einmal pro Kalenderjahr vom Vorstand einberufen. Die Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung kann vom Vorstand oder von einem Drittel der ordentlichen Mitglieder verlangt werden. Die Einladung zu den Mitgliederversammlungen muss vier Wochen vor der Versammlung schriftlich, mit Nennung der Tagesordnung, an jedes ordentliche Mitglied verschickt werden.

Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder.

Die auf der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse werden protokolliert. Dieses Protokoll wird vom ersten und zweiten Vorsitzenden  sowie vom Protokollführer unterschrieben und ist von jedem Mitglied einsehbar.

 

 

§ 6 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus:

 

1) Der ersten Vorsitzend_en und der zweiten Vorsitzend_en

2) Einer Kassenführer_in

3) Der Schriftführer_in

4) Ein bis drei Beisitzer_innen

 

Der Vorstand kann weiteren Lehrtherapeut_innen, Therapeut_innen und Supervisor_innen mit einer Zweidrittelmehrheit bei Eignung die Anerkennung des Vereins verleihen und beurkunden. 

 

Der Vorstand wird je zur Hälfte und befristet für 4 Jahre mit einer Zweidrittelmehrheit durch die anwesenden ordentlichen Mitglieder auf der Mitgliederversammlung gewählt.

 

Damit dieser Rhythmus eingeführt werden kann, wird die Gründungsversammlung einmalig die  2. Vorsitzend_e und die drei Beisitzer_nnen auf zwei Jahre wählen.

Der Vorstand und seine einzelnen Mitglieder können bei grobem Zuwiderhandeln gegen die Satzung vorzeitig, durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder, abgewählt werden.

 

Die erste und zweite Vorsitzend_e vertreten den Verein jeweils allein bei der Führung seiner Geschäfte.

Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl eines neuen Vorstandes b.z.w.  seiner Wiederwahl im Amt.

 

 

§ 7 Satzungsänderungen und Auflösung

Satzungsänderungen sind mit einer Zweidrittelmehrheit der erschienenen ordentlichen Mitglieder auf der Mitgliederversammlung möglich.

Zuständig für die Liquidation des Vereins ist der Vorstand.

 

Die Liquidation und Auflösung des Vereins muss den Mitgliedern vom Vorstand auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung bekanntgemacht werden. Sie kann mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder entschieden werden.

 

Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts-, oder Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand von sich aus vornehmen. Die Änderungen müssen allen Mitgliedern unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden.  

 

 

§ 8 Auflösung des Vereins

Bei der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vereinsvermögen an Sea Eye e.V, Vorsitzender Herr Michael Buschheuer, Wiener Strasse 14, 93055 Regensburg. IBAN: DE60 7509 0000 0000 0798 98; BIC: GENODEF1R01 bei der Volksbank Regensburg, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

 

 

Save the dates 2024

15.05.24 um 19.00 Stammtisch 

 

Anmeldeschluss am Tag vorher - Anmeldungen nur per mail unter:

anmeldung@systemischer-stammtisch.de

(neuer Termin ist geplant) Methodenaustausch im PPSB-Hamburg, Max Brauer Allee 100, 22765 Hamburg. Anmeldung unter info@ppsb-hamburg.de

Aktionsgruppe im SyDen 2021.pdf
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Der SyDen unterstützt:

 

Sea Eye - Seenotrettung vor der Küste Afrikas

www.sea-eye.org

Immer aktuell

Navigation in rauen Gewässern. Ein systemisches Kinderschutzprogramm. Vom PPSB-Hamburg. Erschienen im Verlag das Netz 2021

Stipendiumsschrift des PPSB-Hamburg

"Migration und Interkulturalität von Heidi Kallies und Farrin Rezai, Hamburg 2020

Veröffentlichung des PPSB-Hamburg

"Kooperative Konstruktion im Dialog." Ein Handbuch für Systemische Beratung

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